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1299. Juni 17. Breslau.

XV kal. Jul. ind. XII.

Der bischöfliche Official und Domherr von Breslau, Joh. Symonis, urkundet, dass Hebrwyn von Jarissow bekannt hat, für seinen Garten in Jarissow (Jarischau Kreis Striegau) dem Breslauer Sandstift zu einem jährlichen Zins von einem Vierdung verpflichtet zu sein.

Z.: Herr Pribcho Unterkustos, Mag. Augustin Succentor, Petrus Decani, Vikare des Domchors, Andr. Notar des Ausstellers.


Or. im Bresl. Staatsarch. Sandst. 14. Von dem Siegel nur noch die Pergamentstreifen erhalten.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1886; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 3: Bis zum Jahre 1300. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.